Behälter sind nun vor oder an der Grundstücksgrenze bereitzustellen
Ab Mai greift die Neuregelung der Abfallwirtschaftssatzung, die der Stadtrat im vergangenen Dezember beschlossen hat. Die Restmülltonnen müssen künftig zur Entleerung grundsätzlich bis zur Grundstücksgrenze gerollt werden. Alle betroffenen Anwesen sind bei der jüngsten Entleerung von den Müllwerkern der Bauamtlichen Betriebe entsprechend mit einer orangen Hinweiskarte an der Tonne über den neuen Bereitstellungsplatz informiert worden. Die Restmülltonnen sind ab 2. Mai – wenn möglich – an der Stelle zu platzieren, wo die Müllwerker die Tonne bei der vergangenen Leerung stehen gelassen haben. Sollte der gewählte Standplatz jedoch eine Behinderung darstellen, und beispielsweis die Zufahrt zum Anwesen oder zu Stellplätzen versperren, können die Tonnen auch geringfügig verschoben werden. Die abgestellten Behälter sollen Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer möglichst wenig behindern. Für alle Anwesen, die keine orange Hinweiskarte bekommen haben, ändert sich nichts.
Die Müllabfuhr bittet um Verständnis, dass vergessene Tonnen nicht nachträglich entleert werden können. Für offene Fragen steht das Team der Abfallwirtschaft gerne am Abfalltelefon unter 0871-881500 zur Verfügung.
Foto: Stadt Landshut